Reform des Berufskrankheitenrechts ist überfällig
Wer durch seine Arbeit berufskrank wird, kann durch die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt und entschädigt werden. Doch die meisten Menschen, die arbeitsbedingt erkranken, bekommen diese Unterstützung nicht. Deshalb sage ich im Interview mit Report Mainz am 20. August 2019: »Das Berufskrankenrecht ist unfair und veraltet. Ich gehe von einer hohen Dunkelziffer nicht erfasster arbeitsweltbedingter Erkrankungen aus.«
Zum Hintergrund: Nur eine Krankheit, die auf der sogenannten Berufskrankheiten-Liste steht gilt als Berufskrankheit. Ausnahmen gibt es nicht. Viele arbeitsbedingte Erkrankungen aber stehen nicht auf dieser Liste und deshalb werden die meisten Anträge von der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt.
Deshalb meine ich: »Diese Liste lebt noch in einer anderen Zeit. Sie ist noch nicht in der digitalen Arbeitswelt angekommen.« Viele arbeitsbedingte Erkrankungen hätten »wahrscheinlich nie die Chance auf die Liste zu kommen.« Ich füge hinzu: Eine Härtefallregelung sei eine »gute, notwendige und überfällige Regel« um Einzelfallgerechtigkeit zu erlangen. Hier mein Interview.
Die gesamte Sendung kann hier angeschaut werden.