Zum längst überfälligen Beschluss des Bundesrates am 23.9.2016 kommentierte ich: »Mit dem Beschluss des Bundesrats zur neuen Arbeitsstättenverordnung werden zeitgemäße Anforderungen an die Ausstattung von Fabrikhallen und Büros gestellt. Darüber hinaus müssen nun psychische Belastungen etwa durch die Organisation der Arbeit berücksichtigt werden. Auch die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung wird explizit eingefordert. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Arbeitsschutz.« Die Integration der Standards zur Bildschirmarbeit in die Arbeitsstättenverordnung begrüße ich ebenfalls. Allerdings sind Politik und Arbeitgeberverbände zu kritisieren: »Es ist um die politische Kultur im Land schlecht bestellt, wenn Arbeitgeberlobbyisten mit Unterstützung aus dem Kanzleramt in der Lage sind, die Entscheidungen von Verfassungsgremien mehr als eineinhalb Jahre zu blockieren.« [hier] die Meldung bei dpa.