Der Vorschlag einer Soli-Rente-Plus kann bei einer entsprechenden rechtlichen Umsetzung ein verlässliches und berechenbares Standardprodukt für die zusätzliche Vorsorge schaffen, welches mit niedrigen Verwaltungskosten und ohne Gewinnerzielungsinteressen alle biometrischen Risiken absichert. Zudem könnte auf der Basis einer tariflichen Ausgestaltung ein verteilungsgerechter Finanzierungsrahmen geschaffen werden. Einzelheiten dieses Vorschlags habe ich in einem längeren Beitrag in der Zeitschrift »Soziale Sicherheit« (Ausgabe 5/2022) erläutert (hier der Beitrag in voller Länge). Darunter finden sich als Beispiele folgende Elemente:
- Es sollte unabhängig vom Alter und Verwendungszweck ein Anspruch auf zusätzliche Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für alle Pflichtversicherten bestehen.
Einzahlungen können unbürokratisch sowohl durch Zahlungen der Arbeitnehmer:innen als auch in Form von Beiträgen der Arbeitgeber erfolgen. - Die Höhe der möglichen Beitragszahlung ist zu begrenzen. Denn Beiträge in beliebiger Höhe kämen insbesondere Personen mit sehr hohem Einkommen zugute und könnten Anlagen in die Rentenversicherung zu einer Art Spekulationsobjekt für Renditejäger:innen und Steueroptimierer:innen machen. Daher sollte die Höhe des zusätzlichen Beitrags auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung begrenzt werden.
- In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob die Regelungen als tarifexklusives Sozialrecht ausgestaltet werden können, so dass sie nur in tarifgebundenen Betrieben gelten. Ausführlicher ist dies hier erläutert.
Besondere Aktualität erhält dieses Thema auch deshalb, weil mit den steigenden Lebenshaltungskosten die Beschäftigten sorgenvoller auf ihre Alterssicherung blicken. Besonders private Extravorsorge und spekulative, risikoreiche Anlageformen sehen viele skeptisch. Das zeigt eine neue repräsentative Befragung im Auftrag der IG Metall. Die Ergebnisse dieser repräsentativen Befragung sind hier zu finden.