Regierung darf nicht auf halbem Weg stehen bleiben

Betriebe sind auch bei Arbeitsstress und psychischen Belastungen zur Prävention verpflichtet. Das hat der Bundestag im Arbeitsschutzgesetz jetzt klargestellt. Allerdings dürfe die Regierung nicht auf halbem Weg stehen bleiben, sage ich in einem Interview. [mehr]